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Cordula Schneider

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4. November 2019 by Cordula Schneider Leave a Comment

Wie komme ich an den Gründungszuschuss?

Wenn du dich als Texter selbstständig machen willst, ist der Gründungszuschuss eine wichtige Finanzspritze. Es winken bis zu 18.000 Euro – steuerfrei und nicht rückzahlungspflichtig. Diese Förderung ist quasi ein Geschenk der Arbeitsagentur, um deine Selbständigkeit als Texter ins Rollen zu bringen. Doch du ahnst es schon: Wer den Gründungszuschuss haben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und natürlich jede Menge Papierkram bewältigen. Meine Tipps helfen dir durch den Behörden-Dschungel.

Vom Arbeitslosengeld zum Gründungszuschuss

Möchtest du für deine Existenzgründung bei der Arbeitsagentur den Gründungszuschuss beantragen, musst du mindestens 150 Tage (Rest-) Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Das bedeutet: Melde dich gleich nach der Kündigung durch den Arbeitgeber oder nach Abschluss des Aufhebungsvertrags arbeitssuchend. Wer länger als drei Kalendertage damit wartet oder selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit. Also: Schnapp dir die Arbeitsbescheinigung deines Ex-Arbeitgebers, auf zur Arbeitsagentur und dann raus aus der Arbeitslosigkeit!

Antrag auf Gründungszuschuss stellen: Die wichtigsten Unterlagen

Damit du als selbstständiger Texter den Gründungszuschuss bewilligt bekommst, musst du folgende Unterlagen bei der Arbeitsagentur einreichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular 

Du erhältst den Antrag auf Gründungszuschuss während der Beratung bei deiner zuständigen Arbeitsagentur. Du kannst ihn zusammen mit deinem Berater ausfüllen oder das Formular mit nach Hause nehmen.

  • Lückenloser Lebenslauf

Wie bei einer Bewerbung um eine Festanstellung brauchst du einen Lebenslauf, der alle deine Qualifikationen und deine vorangegangene Tätigkeit enthält.

  • Tragfähiger Businessplan

Für welche Kunden und über welche Themen willst du zukünftig als selbstständiger Texter schreiben? Was musst du vorab investieren, um deine Selbstständigkeit ins Laufen zu bringen (z.B. einen neuen Laptop kaufen)? Wie viel planst du, in den kommenden Jahren als selbstständiger Texter zu verdienen? Diese Infos gehören in deinen Businessplan.

  • Fachkundige Stellungnahme

Eine unabhängige Stelle muss deinen Businessplan überprüfen und in einer Stellungnahme die Tragfähigkeit deines Vorhabens bestätigen. Dafür kommt zum Beispiel ein Steuerberater infrage oder ein Berufsverband, etwa der Deutsche Journalistenverband.

  • Nachweis über die Anmeldung deiner Selbstständigkeit

Natürlich musst du beim Finanzamt melden, wenn du vorhast, ab sofort als freier Texter, Journalist oder Redakteur zu arbeiten. Du bekommst dann eine Umsatzsteuernummer zugeteilt, die du brauchst, um deine Rechnungen zu schreiben. Lass dir vom Finanzamt eine Bestätigung für deine Anmeldung geben und lege sie zu deinen Unterlagen.

Wenn du deine Unterlagen für die Bewilligung des Gründungszuschusses eingereicht hast, dauert es meist nur wenige Wochen, bis der Bescheid im Postkasten liegt. Und die Erfahrung zeigt: Je besser durchdacht deine Gründung ist, desto eher gibt’s Geld vom Staat.

Wie geht’s danach weiter?

Wurde dein Antrag genehmigt, kannst du dich ganz auf deine Arbeit als freier Texter konzertieren und erste Auftraggeber an Land ziehen. Der Gründungszuschuss spült währenddessen sechs Monate lang dein Arbeitslosengeld I plus 300 Euro auf dein Konto. Vor Ablauf dieser sechs Monate kannst du einen Verlängerungs-Antrag stellen, der noch einmal neun Monate lang 300 Euro einbringt. Hat es mit dem Gründungszuschuss nicht geklappt, kannst du dein Glück mit einem Mikrokredit für Gründer versuchen. Auch dieser wird teilweise gefördert und ist sechs Monate tilgungsfrei.

Filed Under: Allgemein

23. Oktober 2019 by Cordula Schneider Leave a Comment

Keinen Plan vom Businessplan?

Dein 7-Schritte-Guide für eine solide Basis

Ob für das Finanzierungsgespräch bei der Bank, die Bewilligung des Gründungszuschusses oder einfach als schriftliche Grundlage für deine Existenzgründung: Früher oder später braucht jeder selbstständige Texter, Redakteur und Journalist einen Businessplan. Das Wort klingt so unglaublich abstrakt – nach Zahlen, Excel-Tabellen und jeder Menge Arbeit. Dabei ist es gar nicht so schwierig, einen Businessplan zu erstellen. Hier kommt mein 7-Schritte-Guide mit den besten Tipps für deine Existenzgründung.

Businessplan für freie Texter, Journalisten oder Redakteure: Das muss rein

Schritt 1: Deine Geschäftsidee

Welche Texte oder welche Dienstleistung (wie beispielsweise Redaktion) möchtest du selbstständig anbieten? Hast du vielleicht schon erste potenzielle Kunden im Blick? Diese Informationen sollten ganz am Anfang deines Businessplans stehen: Fasse kurz zusammen, worum sich deine Selbstständigkeit drehen wird. Dazu gehören auch die gewählte Rechtsform, dein Investitionsbedarf und deine geplanter Umsatz in den nächsten Jahren.

Schritt 2: Deine Dienstleistungen

Beschreibe dein Angebot ganz konkret: Bist du zum Beispiel auf bestimmte Zielgruppen, Medien, Textformen oder Themen spezialisiert? Erwähne in diesem Teil deines Businessplans auch deine Preisstruktur. Wie viel willst du für deine Dienstleistungen verlangen?

Schritt 3: Dein Wettbewerbsumfeld

Zu einem Businessplan gehört auch für Selbstständige eine kleine Konkurrenzanalyse: Wer bietet ähnliche Dienstleistungen wie du an? Wie erfolgreich sind deine Konkurrenten? Analysiere außerdem deine möglichen Kunden: An wen möchtest du mit deinen Texten herantreten – Verlage, Agenturen, Firmen, Redaktionsbüros, Sender …?

Schritt 4: Dein Marketing

Wie willst du deine Kunden auf dich aufmerksam machen? Hast du eine Homepage und Profile auf den gängigen Social-Media-Plattformen wie Facebook und Instagram? Hier steht deine Persönlichkeit als Gründer im Mittelpunkt: Wie möchtest du dich deinen Auftraggebern präsentieren?

Schritt 5: Dein Team

Bist du als Texter oder Redakteur Einzelkämpfer? Oder arbeitest du mit anderen Freiberuflern wie Fotografen, Grafikern und Autoren zusammen? Stelle dein Netzwerk vor und lege dar, welche Synergie-Effekte du dir von der Zusammenarbeit mit deinen Kollegen erhoffst.

Schritt 6: Deine Planung

Welche Investitionen hast du geplant, um dein Unternehmen erfolgreich zu gründen? Welche Ausgaben und Einnahmen erwartest du zum Start? Was folgt in Schritt zwei und drei? Notiere deine Pläne für die kommenden Jahre – am besten in vierteljährlichen Steps.

Schritt 7: Deine Finanzen

Wie viel Geld brauchst du zu Beginn der Gründung? Wie viel kannst du selbst beisteuern? Musst du einen Kredit aufnehmen? Gibt es Fördermittel, die du beantragen kannst (Stichwort Gründungszuschuss)? Liste in diesem Punkt auf, wie es finanziell um dein Business bestellt ist.

Und sonst so? Das kommt in den Anhang des Businessplans

Füge deinem Businessplan einen aktuellen Lebenslauf bei, außerdem Textproben und aussagekräftige Referenzen wie Arbeitszeugnisse und Fortbildungszertifikate. Dadurch kannst du die einzelnen Unterpunkte stützen und beweisen, dass du das Zeug dazu hast, dich als Texter oder Redakteur selbstständig zu machen.

Filed Under: Allgemein

23. September 2019 by Cordula Schneider 1 Comment

KSK – die drei magischen Buchstaben

Künstlersozialkasse – kurz KSK: Das ist sie, das kann sie und so kommst du rein!

Als freier Texter, Journalist oder Redakteur genießt du viele Freiheiten: Du bestimmst selbst, für wen du zu welchem Preis arbeiten möchtest. Bei schönem Wetter kannst du auch mal an den See radeln und deine Arbeit in die Abendstunden verlegen, während Festangestellte im Büro schwitzen müssen. Die andere Seite der Medaille: Du musst dich selbst um deine Aufträge kümmern, Rechnungen schreiben und dich selbst krankenversichern. Zum Glück gibt’s für diejenigen unter euch, die gerade beginnen, selbstständig als Texter, Redakteur oder Journalist zu arbeiten, die Künstlersozialkasse – eine echte Erleichterung für alle Kreativen – gerade zu Beginn der Karriere als Selbstständiger! Ich erkläre dir in wenigen Steps, wie das mit der KSK funktioniert.

Was ist die Künstlersozialkasse? Und welche Leistungen bietet sie?

Eins vorneweg: Die Künstlersozialkasse ist keine Krankenkasse, sondern eine Einrichtung der gesetzlichen Sozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten. Sie fungiert als Vermittler zwischen dir und deiner Versicherung: Wenn du in die KSK aufgenommen wirst, bezahlst du jeden Monat einen einkommensabhängigen Betrag für die gesetzliche oder private Krankenkasse sowie für die Renten- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge leitet die Künstlersozialkasse dann an die Versicherungsanbieter weiter und stockt sie um denselben Betrag auf. Die KSK übernimmt also sozusagen den Arbeitgeberanteil deiner Pflichtbeiträge. Das soll Freiberufler in kreativen Berufen vor Altersarmut schützen.

Wie kannst du Mitglied in der KSK werden?

Wenn du deinen Lebensunterhalt als freischaffender Texter, Redakteur, Blogger oder Journalist bestreitest und mindestens 3.900 Euro im Jahr verdienst, kannst du einen Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse stellen. Die entsprechenden Formulare findest du auf der Webseite der KSK. Außerdem musst du Tätigkeitsnachweise einreichen, also zum Beispiel Arbeitsproben und Rechnungen, die du als freier Texter gestellt hast, Auszüge aus Impressen … Achtung: Die Bearbeitung deiner Unterlagen kann einige Monate dauern. 

Wie hoch ist der KSK-Beitrag?

Wie viel du jeden Monat an die Künstlersozialkasse abführen musst, hängt von deinem Einkommen ab. Das musst du am Jahresende für das kommende Jahr schätzen und der Künstlersozialkasse mitteilen. Gefragt ist das Jahresarbeitseinkommen, das sich aus den Betriebseinnahmen minus deiner Ausgaben errechnet. Derzeit liegen die allgemeinen Abgaben für die Rentenversicherung bei 18,6%, für die Krankenversicherung bei 14,6% und für die Pflegeversicherung bei 3,3%. Wer Mitglied in der Künstlersozialkasse ist, muss jeweils nur die Hälfte davon selbst tragen und den entsprechenden Einkommensanteil an die KSK abführen. Und: du bist gesetzlich rentenversichert!

Wie finanziert sich die Künstlersozialkasse? Wer ist abgabepflichtig?

Du siehst: Als KSK-Mitglied kannst du bares Geld sparen. Aber wer bezahlt nun den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben, der dir erspart bleibt? Ganz einfach: 40% übernimmt der Bund, der damit die Kunst fördert. Denn nicht nur Texter, freie Redakteure und Journalisten können sich über die Künstlersozialkasse versichern, sondern auch künstlerische Berufe wie beispielsweise Maler, Schauspieler und Musiker. Die restlichen 60% stammen von abgabepflichtigen Unternehmen, die freischaffende Künstler und Publizisten engagieren. Das sind die sogenannten Verwerter, also zum Beispiel Verlage, Presseagenturen, Konzerthäuser, Agenturen und Theater. Diese Unternehmer fallen unter die Abgabepflicht zahlen eine Künstlersozialabgabe (aktuell sind das 4,2%) an die KSK.

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Ich bin Cordula Schneider, freie Redakteurin mit eigenem Redaktionsbüro „freischreiberei“. Ich zeige dir wie du dir dein eigenes Business in diesem Bereich aufbauen kannst und damit zukünftig unabhängig und gewinnbringend arbeiten wirst. Mehr über mich...

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