VG Wort: Deine Fragen – direkt beantwortet

Foto: Sapna Richter

Ich hoffe, das Thema VG Wort ist dir ein Begriff – falls noch nicht: Schnell zum Blogbeitrag VG Wort Grundwissen switchen und sich schlau machen. Denn das ist eine von vielen Möglichkeiten mit der du ganz easy etwas (manchmal auch viel) Honorar dazuverdienen kannst.

Und weil es häufig bei der Umsetzung  Fragen gibt, hab ich neulich in der facebook-Gruppe alle gesammelt und den VG Wort-Sachbearbeitern gesendet. Hier findest du alle Fragen und deren Antworten. Und wenn du jetzt Lust hast, dich auch bei der VG Wort anzumelden und einen Wahrnehmungsvertrag (ist kostenfrei) abzuschließen, dann check hier gleich mal wie es geht!

Frage:

Folgende Frage zu TOM, Rubrik Sonderausschüttung: Was mache ich, wenn die Domain in der Suche nicht gefunden wird? Hab ich dann einfach Pech oder kann ich fragen. ob sie aufgenommen wird? Was meinen Sie mit „Domain nicht gefunden“?

Antwort VG Wort:

Wenn eine Domäne offline gemeldet wird, weil sie nicht schnell genug antwortet, können Sie das ja überstimmen, wenn Sie wissen, dass es die Seite in der gemeldeten Schreibweise gibt. Einfach mehrfach eingeben.

Frage:

Kann ich ein Buch melden, das als Printprodukt in den Markt geht und als mobile bei Amazon erscheinen wird?

Antwort VG Wort:

eBooks auf Amazon sind nicht meldefähig, auch nicht in Kombination. Print-Buch ist meldefähig.

Frage:

Ich hab versehentlich eine URL bei METIS eingetragen, die ich erst für 2021 melden kann. Es ist mir erst heute aufgefallen, als ich den Rest nachgetragen habe. Habe der VG Wort gleich gemailt. Ist das schlimm?

Antwort VG Wort:

Ja, wenn die Meldung nicht abgelehnt wird, also wenn Sie nicht mitteilen, welche Seite genau falsch ist. In diesem Fall weiß ich ja nur dass etwas falsch ist und kann in diesem Fall nur alles ablehnen.

Frage:

Ein Leser hat mich auf die Obergrenze für Großwerke hingewiesen. Diese beträgt in diesem Jahr wohl 25.725,80 Euro. Mich würde interessieren was das bedeutet, dass man mit einem einzigen Blog maximal soviel im Jahr verdienen kann und es dann nichts mehr bringen würde, weitere Artikel zu veröffentlichen?

Antwort VG Wort:

Großwerke können nur von Verlagen gemeldet werden. Dabei handelt es sich um juristische Kommentare oder große Lexikas. Ein Blog oder eine Internetseite mit verschiedenen Texten ist nie ein „Großwerk“.

Frage:

Mich treibt noch folgende Frage um: Muss ich jedes Jahr die Texte von Neuem melden? Oder „merkt“ sich die VG-Wort/Metis meine Meldungen von 2019, 2020 … und ich nehme jetzt nur neu dazugekommene Texte mit auf?

Antwort VG Wort:

METIS Sonderausschüttung ja jedes Jahr neu melden, METIS reguläre Ausschüttung nicht, die bleiben.

Frage:

Blog: Ghostwriting, z.T. ganz ohne Namen, z.T. unter einem anderen Namen veröffentlicht (nein, das war vorher nicht abgemacht, es gibt keine AGBs und keinen Vertrag – etwas blöd.). Ich habe aber noch die Manuskripte und auch die Zwischenstände mit Feedback, Quellen usw. kann also belegen, dass ich Urheberin bin. Kann/darf ich das melden?

Antwort VG Wort:

Echtes Ghostwriting bedeutet die Abgabe aller Rechte an einem Text. Das muss aber in irgendeiner Form festgelegt worden sein. Wenn jemand sich als Autor ausgibt, der nicht der Autor ist und es auch keinen Abmachung bzw. einen Vertrag dazu gibt, dann ist das ein Urheberrechtsverstoß. Wenn Sie nachweisen können, dass es Ihr Text ist, können Sie das natürlich auch melden.

Frage:

Ich würde es prima finden, wenn ich alle meine geschriebenen Pressemitteilungen melden könnte, wenn sie veröffentlich werden. Glaube nicht, dass das geht. Oder?

Antwort VG Wort:

Doch. Dafür gelten die gleichen Regeln, wie für alle anderen Texte im Internet.

Frage:

Kann ich auch kreative Website-Texte bei der VG Wort melden oder müssen es (Blog-) Artikel sein? Sprich, wenn ich für einen Kunden eine eine About-Seite schreibe, geht das auch, wenn sie lang genug ist und ich das Manuskript als Nachweis habe?

Antwort VG Wort:

Jeder schutzfähige Text, der die Kriterien erfüllt (Textlänge), kann theoretisch gemeldet werden.

Frage:

Kann man auch Instagram-Posts melden?

Antwort VG Wort:

Nein, genausowenig wie Facebook oder andere soziale Netze.

Frage:

Kann man bei Hörspielen auch die Auflage eintragen (wenn sie als CD gepresst wurden)? Oder läuft die Ausschüttung über die Anspielung? Oder ist das dann die GEMA (von der Zuständigkeit her)?

Antwort VG Wort:

Das muss unter Sprachtonträger eingetragen werden – ohne Auflagenhöhe, sofern kein Feld zum Ausfüllen dabeisteht. Mp3-Downloads sind frühestens im nächsten Jahr meldbar – wenn es soweit ist, kann man das ebenfalls unter „Sprachtonträger“ melden. ebooks kann man noch nicht melden, weil sie meistens einen Kopierschutz haben. Die VG Wort arbeitet daran.

Frage:

Wenn ich ein ebook erstelle mit interaktiven Elementen – aber alles von mir geschrieben wurde und auch die 7 Stimmen, die vorkommen, meine sind, melde ich das unter Sonerveröffentlichung? Und wenn ja, jedes Jahr wieder?

Antwort VG Wort:

In diesem Fall kommt eine Meldung im Bereich METIS (Texte im Internet) unter dem Menüpunkt „METIS (Sonderausschüttung)“ in Frage, wenn es sich um eBooks handelt, die im Format ePub oder PDF angeboten werden. Alle weiteren Formate (z.B. das Kindle Format .mobi), sowie alle Dateien mit hartem DRM

technischer Kopierschutz) sind nicht berücksichtigungsfähig. Gemeldet wird jeweils die Seite, auf der ein eBook heruntergeladen bzw. gekauft werden kann.

Bitte beachten Sie, dass bei deutschen Internetseiten das Feld „Name der Zeitschrift“ nicht befüllt wird. Diese Information wird nur in Zusammenhang mit – ansonsten nicht meldefähigen – ausländischen Internetseiten benötigt.

Die Meldung kann ausschließlich über unser Online Meldesystem T.O.M. erfolgen. Meldeschluss ist der 31. Januar.

Weiterführende Informationen zu dieser Meldung sind unter https://tom.vgwort.de/…/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf im Meldesystem zugänglich.

Frage:

Wenn ich Bücher bei Veröffentlichung gemeldet habe, muss ich sie jedes Jahr neu melden?

Antwort VG Wort:

Jeder Titel kann im Bereich Wissenschaft einmal gemeldet bzw. vergütet werden.

Nicht-wissenschaftliche Bücher können drei Jahre und Beiträge zwei Jahre gemeldet werden-ausgehend vom Erscheinungsjahr. Aktuell sind das Bücher ab 2018 und Beiträge ab 2019.

Frage:

Sind Intranet-Texte für Firmenkunden meldefähig?

Antwort VG Wort:

Nein, das ist nicht meldefähig.

Frage:

Pressetexte für Akademien. Die Akademien versenden die Pressetexte an Verlage und meistens werden die dann abgedruckt/veröffentlicht. Plus: Die Texte werden auf der Akademie-Website veröffentlicht. Kann ich das melden?

Antwort VG Wort:

Ja, das sollte meldefähig sein, also das was auf der Webseite der Akademie steht, wenn es sich um eine deutsche Seite handelt.

Frage:

Ich schreibe Broschüren fürs Hotelgewerbe. Kann ich die melden?

Antwort VG Wort:

In aller Regel, nein.

Frage:

Zählen bei Online-Texten immer die ganzen Seiten, inkl. Sidebars, usw?

Antwort VG Wort:

Nein, es zählt nur der Text an sich, also keine Bildunterschriften und andere Teile, die nicht zum Text gehören.

NEU: Brand News für METIS-Meldende: Das Meldesystem im Bereich METIS ist erweitert worden – Texte für Presseagenturen sind ab sofort meldefähig! Journalistinnen und Journalisten, die für Presseagenturen Texte verfassen, können an der regulären METIS-Ausschüttung der VG WORT teilnehmen. Gilt auch für Texte, die 2018, 2019 und 2020 online waren – jetzt melden!

Alles klar? Bei Fragen, melde dich gerne!

24 Antworten

  1. Hallo Zusammen,

    ab wann weiss ich denn wann meine Texte meldefähig sind?

    Laut meiner Homepage habe ich genügend Besucher, Zählmarken sind eingebaut .. aber bei VG Wort wird mir angezeigt, dass ich 0 Meldefähige Texte habe.

    1. Hm … normalerweise nach der Mindestzugriffzahl des Textes und wenn er eine Mindestlänger erreicht hat. UND: Du bekommst in der Regel eine Mail, dass bestimmte Texte jetzt meldefähig sind. Vielleicht macht es Sinn, eine Mail zu schreiben und es prüfen zu lassen. Das machen sie gerne.

  2. Hallo, ich schreibe einen Blog in englischer Sprache auf der Google Plattform blogger.com, habe meinen Meldeadresse aber in Deutschland.
    Wird die Meldung bei VG Wort akzeptiert, sofern die Voraussetzungen wie ausreichende Zugriffszahlen aus Deutschland vorhanden sind?
    Danke für die Auskunft

    1. Ich meine nein, weil eigentlich nur URLs mit der Endung .de zur Meldung zugelassen sind. Zwei Möglichkeiten: Ausprobieren, ob du die URL eingeben kannst bei der Meldung und sie angenommen wird oder aber zur Sicherheit direkt bei der VG Wort anrufen und nachfragen.

  3. Ich habe eine eigene Webseite bei wix.com. Allerdings ist diese nach einem Baukastensystem aufgebaut. Dort veröffentliche ich regelmäßig Blog-Beiträge. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie ich die VG Wort-Zählmarke einbauen soll. Ich habe keine HTML oder Javascript Kenntnisse. Gibt es dazu ein Tutorial speziell für Baukasten-Webseiten wie Jimdoo oder Wix?

    1. Hallo Antje, es gibt das Plugin Prosodia – da gibt es eine Erklärung (auf deren Website) … ich meine, da ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dabei für andere Systeme als WordPress. Sicher bin ich mir nicht. Aber mit dem Plugin habe ich es bei mir auch selbst installieren können und ich bin ein echter Technik-Idiot.

  4. Hallo, ich habe eine Frage: Ich schreibe viel für deutsche Seiten, die allerdings ein ausländisches Impressum haben. Gibt es die Möglichkeit einer Ausschüttung ggf. einer anderen Institution?

  5. Hallo Frau Schneider,

    Ihre Seite ist richtig interessant für mich als Neuling. Ich schreibe Kochrezepte in einem Sachbuch mit Bildern. Das Erste habe ich gerade auf Amazon veröffentlicht.
    Verstehe ich es richtig, dass diese „Kochrezepte“ auch meldefähig sind bei VG Wort ?

    Vielen Dank vorab für eine Info.

    LG Wolfgang Schaller

  6. Wie sieht es denn mit digitalen News-Meldungen/Nachrichten aus, die mind. 1.800 Zeichen umfassen? Kann man die für die Sonderausschüttung jeweils melden?

    1. Ja, kann man. Aber bei Sonderausschüttung nicht jeweils, sondern in Form von Kontingenten. Hat man für eine Website z. B. elf meldefähige News geschrieben, die auch online abrufbar sind, kann man 1–20 Texte für das Meldejahr melden.

  7. Hallo Cordula,

    vielen Dank für diesen informativen Beitrag mit zahlreichen interessanten Fragen/Antworten.

    Ich habe da noch eine Frage zur Sonderausschüttung. Kannst du mir da bitte helfen?
    Mit fällt hin und wieder auf, dass einige Beiträge, die ich für andere Internetseiten geschrieben habe, vor der Publizierung minimal abgeändert wurden.
    Mal ändert sich der Satzbau, ein Komma wird hinzugefügt oder entfernt, oder aber es wird seitens des Website-Betreibers ein Keyword ausgetauscht.

    Wie verhält es sich bei solchen Änderungen? Denn dann weicht der Inhalt ja rein theoretisch von meinem selbst geschriebenen „Original“ ab. Kann ich den Beitrag bzw. die Domain dennoch melden und über die Sonderausschüttung vergüten lassen? Ich bin da sehr sehr vorsichtig! 😉

    Vielen Dank und liebe Grüße 🙂

  8. Mein Buch „Abenteuer Zellbiologie“ wollte ich als e-Buch zusätzlich extra bei WORT VWG melden, jedoch wird eine briefliche Bestätigung verlangt. Die im Formular angegebene Adresse lässt sich nicht önnen.
    Frage: kennen sie die postalische Adresse dafür?
    Vieln Dank
    Helmut Plattner

  9. Ich habe ein 600-Seiten Buch „Abenteuer Zellbiologie“ bei Springer Spektrum publiziert und bei WORT VWG gemeldet. Die e-Version habe ich zusätzlich über PC-Formular gemeldet. Es wird jedoch dazu, eine postalische Zusendung verlangt, aber keine Adresse angegeben (die im Formular angegebene Adresse ließ sich nicht öffnen).
    Frage: Wohin geht die schriftliche Meldung enes e-Buches bei WORT?
    Danke

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