KSK – die drei magischen Buchstaben

Künstlersozialkasse – kurz KSK: Das ist sie, das kann sie und so kommst du rein!

Als freier Texter, Journalist oder Redakteur genießt du viele Freiheiten: Du bestimmst selbst, für wen du zu welchem Preis arbeiten möchtest. Bei schönem Wetter kannst du auch mal an den See radeln und deine Arbeit in die Abendstunden verlegen, während Festangestellte im Büro schwitzen müssen. Die andere Seite der Medaille: Du musst dich selbst um deine Aufträge kümmern, Rechnungen schreiben und dich selbst krankenversichern. Zum Glück gibt’s für diejenigen unter euch, die gerade beginnen, selbstständig als Texter, Redakteur oder Journalist zu arbeiten, die Künstlersozialkasse – eine echte Erleichterung für alle Kreativen – gerade zu Beginn der Karriere als Selbstständiger! Ich erkläre dir in wenigen Steps, wie das mit der KSK funktioniert.

Was ist die Künstlersozialkasse? Und welche Leistungen bietet sie?

Eins vorneweg: Die Künstlersozialkasse ist keine Krankenkasse, sondern eine Einrichtung der gesetzlichen Sozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten. Sie fungiert als Vermittler zwischen dir und deiner Versicherung: Wenn du in die KSK aufgenommen wirst, bezahlst du jeden Monat einen einkommensabhängigen Betrag für die gesetzliche oder private Krankenkasse sowie für die Renten- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge leitet die Künstlersozialkasse dann an die Versicherungsanbieter weiter und stockt sie um denselben Betrag auf. Die KSK übernimmt also sozusagen den Arbeitgeberanteil deiner Pflichtbeiträge. Das soll Freiberufler in kreativen Berufen vor Altersarmut schützen.

Wie kannst du Mitglied in der KSK werden?

Wenn du deinen Lebensunterhalt als freischaffender Texter, Redakteur, Blogger oder Journalist bestreitest und mindestens 3.900 Euro im Jahr verdienst, kannst du einen Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse stellen. Die entsprechenden Formulare findest du auf der Webseite der KSK. Außerdem musst du Tätigkeitsnachweise einreichen, also zum Beispiel Arbeitsproben und Rechnungen, die du als freier Texter gestellt hast, Auszüge aus Impressen … Achtung: Die Bearbeitung deiner Unterlagen kann einige Monate dauern. 

Wie hoch ist der KSK-Beitrag?

Wie viel du jeden Monat an die Künstlersozialkasse abführen musst, hängt von deinem Einkommen ab. Das musst du am Jahresende für das kommende Jahr schätzen und der Künstlersozialkasse mitteilen. Gefragt ist das Jahresarbeitseinkommen, das sich aus den Betriebseinnahmen minus deiner Ausgaben errechnet. Derzeit liegen die allgemeinen Abgaben für die Rentenversicherung bei 18,6%, für die Krankenversicherung bei 14,6% und für die Pflegeversicherung bei 3,3%. Wer Mitglied in der Künstlersozialkasse ist, muss jeweils nur die Hälfte davon selbst tragen und den entsprechenden Einkommensanteil an die KSK abführen. Und: du bist gesetzlich rentenversichert!

Wie finanziert sich die Künstlersozialkasse? Wer ist abgabepflichtig?

Du siehst: Als KSK-Mitglied kannst du bares Geld sparen. Aber wer bezahlt nun den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben, der dir erspart bleibt? Ganz einfach: 40% übernimmt der Bund, der damit die Kunst fördert. Denn nicht nur Texter, freie Redakteure und Journalisten können sich über die Künstlersozialkasse versichern, sondern auch künstlerische Berufe wie beispielsweise Maler, Schauspieler und Musiker. Die restlichen 60% stammen von abgabepflichtigen Unternehmen, die freischaffende Künstler und Publizisten engagieren. Das sind die sogenannten Verwerter, also zum Beispiel Verlage, Presseagenturen, Konzerthäuser, Agenturen und Theater. Diese Unternehmer fallen unter die Abgabepflicht zahlen eine Künstlersozialabgabe (aktuell sind das 4,2%) an die KSK.

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