AGB für Freie – Sinn oder Unsinn?

Bild: Sapna Richter

Es hat schon seinen Grund, warum ich freie Redakteurin und nicht Anwältin geworden bin. Dieses Juristendeutsch mit seinen ellenlangen Substantivierungen und wichtig klingenden Worthülsen finde ich mehr als anstrengend. Und ja, ich gebe es zu: Wenn ich etwas online bestelle und dafür den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers zustimmen muss, klicke ich meistens ungelesen auf „okay“ – wer hat schon die Zeit, sich seitenweise gestelztes Nominalstil-Kauderwelsch durchzulesen? Hier übrigens eine Diskussion, die ich mit mir selbst ständig führe: Heißt es AGB oder darf man AGBs sagen – weil gebräuchlich und schöner in der Aussprache? Doch wie ist das eigentlich in unserer Branche: Brauchen wir als freie Texter und Autoren AGB(s)?

Von Wenns und Danns …

Wie (fast) immer, wenn es um juristische Fragen geht, lautet die Antwort: Kommt darauf an. Für alle, die wie ich ihre Probleme mit dem Juristendeutsch haben, gibt es erst einmal gute Nachrichten. Um als Dienstleister einen wirksamen Vertrag mit deinem Auftraggeber zu schließen, brauchst du keine AGBs. Es genügt, alle wesentlichen Punkte vorab zu klären – und das am besten schriftlich – siehe Blogbeitrag zum Thema Schriftliche Angebote. Notiere in deinem Angebot, welche Leistung zu welchem Preis erbracht werden soll und halte am besten auch die vereinbarte Deadline fest. Stimmt dein Kunde zu, bist du rechtlich auf der sicheren Seite – auch ohne eigene AGBs.

Das Bürgerliche Gesetzbuch

Denn wenn zwei Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, gilt automatisch, was im Gesetz steht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält jede Menge Regelungen für Verträge aller Art, etwa wie diese überhaupt zustande kommen und ob Forderungen abtretbar sind. Allerdings sind die Formulierungen im BGB sehr knapp und allgemein gehalten, schließlich müssen sie auf eine ganze Reihe von Vertragsarten und Branchen zutreffen. 

Vorsicht vor unwirksamen Klauseln

Und hier kommen wieder die AGB(s, grrrrr) ins Spiel. Möchtest du mit deinem Auftraggeber vom Gesetz abweichende Regelungen treffen, solltest du diese in deinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich festhalten. Dein Kunde muss ihnen zustimmen, bevor ihr ins Geschäft kommt (Stichwort Okay-Klicken …). Möglicherweise nutzt aber auch dein Kunde AGBs für eure Zusammenarbeit, um das geltende Recht zu seinen Gunsten auszulegen. In diesem Fall kannst du mit deinen eigenen AGBs die des Kunden ausstechen: Denn wenn zwei Vertragsparteien sich widersprechende AGBs verwenden, setzt sich keines der beiden Regelwerke durch. Stattdessen gilt nun wieder das, was im Gesetzbuch steht. Du merkst, ich schwinge mich auf „AGB mit „s“ ein 😉

Wenn du nun mit dem Gedanken spielst, eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen zu formulieren, rate ich dir: Lass es lieber. Das ist eine Aufgabe für deinen Rechtsberater. Wenn du (wie ich) kein Jurastudium vorweisen kannst, solltest du deine AGBs von einem Experten verfassen lassen. Ansonsten läufst du Gefahr, wegen unwirksamer Klauseln abgemahnt zu werden, beispielsweise von einem Mitbewerber. Individuelle, rechtssichere AGBs erstellen zu lassen, ist ziemlich aufwendig und teuer. Ob das für dein Business wirklich nötig ist oder ob für dich die allgemeinen Regelungen desBGB ausreichen, musst du natürlich selbst entscheiden – oder dich im Zweifel juristisch beraten lassen. 

Rechtssichere Vorlagen nutzen

Falls dich interessiert, was andere so in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen schreiben: Im Internet findest du verschiedene AGB-Mustervorlagen für Selbstständige. Alternativ kannst du bei deinem Berufsverband nachfragen. Einige bieten für Freiberufler juristisch wasserdichte AGB-Vorlagen an. Diese kannst du dann an deine Kunden zur Kenntnisnahme verschicken, etwa wenn du einen neuen Auftrag annimmst. 

Bleibt die Frage: Brauchen wir als freie Texter überhaupt AGBs? Fakt ist, in Deutschland sind AGBs nicht zwingend vorgeschrieben. Sie dienen lediglich als Erleichterung, um bei massenhaften Vertragsabschlüssen nicht jedes Mal neu verhandeln zu müssen. Nun haben wir es als freie Autoren ja normalerweise nicht mit Massenverträgen zu tun, sondern entscheiden bei jedem Auftrag individuell, zu welchen Konditionen wir arbeiten wollen. Deshalb würde ich sagen: Nein, wir brauchen keine AGBs. Was dich aber nicht davon abhalten muss, mit eigenen rechtssicheren (!) AGBs die geltenden Gesetze zu deinen Gunsten auszulegen. 

AGB für freie Texter und Autoren – Sinn oder Unsinn? Wie ist das bei dir? Arbeitest du mit AGBs? Welche Erfahrungen hast du damit gemacht? Kommentiere gerne unterm Post!

Kennst du schon meine facebookgruppe? freischreiberei – die Gruppe für freie Texter und Redakteure! Falls nein, komm dazu und tausche dich mit uns zu allen berufsrelevanten Themen aus!

2 Antworten

  1. Über AGBs habe ich auch schon nachgedacht. Nachdem ich aber noch in den Kinderschuhen stecke und im Moment eher Aufträge als Sub-Unternehmerin im Schreiben bekomme, hat das wohl noch Zeit. Ist ein schwieriges Thema. Danke Dir für die Ausführungen.

    1. Liebe Astrid,

      ich habe bis heute keine und bislang brauchte ich sie zum Glück auch nicht … ich denke trotzdem hin und wieder darüber nach 🙂 … für den Start würde ich mir keinen Kopf darüber machen.

      Liebe Grüße
      Cordu

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Auftragsmagnet

Trage dich jetzt ganz unverbindlich in die Warteliste ein. Du erfährst als Erste, wenn es etwas Neues gibt.

Melde dich hier an und erhalte in wenigen Minuten deinen Honorar-Guide!

Honorar-Guide