Freelancer oder Unternehmer?

Diese Gesellschaftsform ist die Richtige für dich!

Es ist so weit: Du willst (oder musst?) der Festanstellung den Rücken kehren und wagst den Sprung in die Selbstständigkeit. Doch bevor es richtig losgehen kann, stehen einige wichtige Entscheidungen an: Willst du im Home Office arbeiten oder ein Büro anmieten? Welches Equipment brauchst du (Laptop, Server, Drucker …)? Und nicht zuletzt: Welche Gesellschaftsform ist Richtige? Denn auch bei diesem Thema hast du als freier Journalist in Deutschland die Qual der Wahl. Ich erkläre dir, welche Unternehmensformen für dich als freien Medienschaffenden möglich sind.

Der Einzelunternehmer

Das ist die einfachste und schnellste Art für freie Journalisten, Texte oder Redakteure sich selbstständig zu machen. Als Freiberufler bzw. Freelancer bist du Einzelunternehmer, triffst alle Entscheidungen selbst und haftest auch allein. Deine Selbstständigkeit musst du lediglich dem Finanzamt melden, ein Gewerbeschein ist in der Regel nicht nötig. Das Thema 7% oder 19% oder gar keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, behandle ich in einem gesonderten Blogbeitrag.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Willst du dich mit Kollegen zusammenschließen, könnte eine GbR die passende Gesellschaftsform für euch sein. Wie beim Einzelunternehmer handelt es sich bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts um ein Personenunternehmen, dessen Gründung dem Finanzamt gemeldet werden muss. Entscheidungen, die euer Unternehmen betreffen, fällt ihr gemeinsam – deshalb ist ein schriftlicher Vertrag sinnvoll, wenn auch nicht zwingend vorgeschrieben.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bei dieser Gesellschaftsform handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Um sie zu gründen, brauchst du eine gewisse Summe als Startkapital, die du auf ein Konto einzahlst. Das Geld kannst du danach benutzen, um deine Betriebskosten zu decken. Geführt wird die GmbH von einem oder mehreren Gesellschaftern. Die Haftung beschränkt sich in der Regel auf die eingezahlte Summe – daher der Name.

Die Unternehmergesellschaft

Wie die GmbH ist die UG eine Kapitalgesellschaft – allerdings ist das Startkapital niedriger – bei mir waren es damals 100 Euro plus Notarkosten. Ansonsten gelten für diese Gesellschaftsform dieselben steuerlichen und formellen Voraussetzungen wie für die GmbH. Beispielsweise zahlen beide Kapitalgesellschaften auf ihre Gewinne insgesamt ca. 30 Prozent Steuern. Eine Gründung kann also aus steuerlicher Sicht für dich sinnvoll sein, wenn du ansonsten mit deinem individuellen Steuersatz als freier Journalist, Texter oder Redakteur darüber liegen würdest. Vorsicht: Es fällt Gewerbesteuer an!

Exkurs: Gewerbe oder kein Gewerbe – das ist hier die Frage

Freie Journalisten müssen in der Regel kein Gewerbe anmelden. Als Selbstständiger bist du kreativ tätig, erbringst deine Leistung selbst und bist voll für deine Arbeit verantwortlich. Damit fällst du unter die Liste von „freien Berufen“, die der Gesetzgeber definiert hat. Das bringt einige Vorteile: Du musst keine Gewerbesteuer zahlen, musst dich nicht mit doppelter Buchführung herumplagen und kannst als freier Mitarbeiter für verschiedene Unternehmen arbeiten. Allerdings darfst du nur deine „geistige Leistung“ verkaufen – und keine Produkte. Möchtest du eine Agentur oder ein Redaktionsbüro mit festangestellten Mitarbeitern gründen, brauchst du einen Gewerbeschein. Weitere Informationen sowie Tipps zu den Themen Finanzen, Honorare und Künstlersozialkasse bekommst du bei der Rechtsberatung des Journalistenverbands oder bei deinem Steuerberater.

5 Antworten

  1. Sehr gute Darstellung. Ich war früher mal selbst selbständiger Journalist mit einem Redaktionsbüro. Aus der Zeit habe ich noch den wesentlichen Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbe im Kopf: Als Freiberufler kann ich z. B. Artikel oder ganze Bücher schreiben. Der Unterschied zu einem Gewerbe ist ganz einfach: Wenn ich Bücher oder Zeitschriften drucke oder drucken lasse und dann verkaufe, betreibe ich ein Gewerbe. Wenn ich Artikel oder Bücher schreibe und die Veröffentlichungsrechte an einen Verlag verkaufe, betreibe ich KEIN Gewerbe, muss kein Gewebe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen.

  2. Liebe Cordula,
    die Informationen in deinem Artikel sind sicher gut gemeint, aber teilweise leider nicht richtig. Freelancer dürfen durchaus Produkte verkaufen. Ein Autor zum Beispiel kann ohne Probleme Bücher schreiben und verkaufen. Bedenke bitte auch, dass Freelancer ohne Weiteres Praktikanten einstellen können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Stephan

    1. Lieber Stephan,

      ich danke dir für deinen Kommentar 🙂 … das mit dem Praktikant kläre ich gerne mit meinem Anwalt – meines Wissens nach fällt das unter „angestellt“. Ich hab die Passage vorerst rausgenommen und gebe Bescheid, sobald ich da Feedback habe.

      Zu den anderen Anmerkungen …

      Der Punkt „keine Produkte verkaufen“ bezieht sich hierauf:
      Freiberufler bieten Dienstleistungen an – im Gegensatz zu den Gewerbetreibenden, die einen Handel betreiben oder Massen produzieren.
      (Quelle: https://www.gewerbe-anmeldung.com/freiberufler_oder_gewerbetreibender_gewerbeschein_fuer_freiberufler_gewerbebetrieb.html)

      Der Punkt, dass man für das Betreiben einer eigenen Agentur oder eines Verlags einen Gewerbeschein braucht, bezieht sich hierauf:
      Du brauchst also nicht unbedingt eine Gewerbeanmeldung – außer, du hast einen eigenen Verlag oder ähnliches.
      (Quelle: https://www.billomat.com/magazin/als-freier-journalist-selbststaendig-machen/)

      Liebe Grüße
      Cordu

    2. Hallo Stephan,

      hast du es schon auf Xing, LinkedIn oder Facebook versucht? Es gibt spezielle Gruppen für Texter. Dort findet ein guter Austausch statt. Auf Xing finde ich beispielsweise Texterwerk – ein Netzwerk für Texter super. Auf Facebook kann ich dir die Gruppe „Die NETTE Supportgruppe für Selbstständige“ von Lilli Koisser empfehlen. Ich wünsche dir viel Erfolg beim Netzwerken!

      Liebe Grüße
      Cordu

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