Steuern für Freelancer – leicht erklärt

Es ist mir aufgefallen, dass in unserer Freelancer-Bubble immer die gleichen Steuer-Fragen hochpoppen – ich dachte, ich bring mal ein bisschen Licht ins Dunkel …

Ein paar Worte zum Thema Umsatzsteuer: Wenn du als freiberuflicher Texter nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst, bist du umsatzsteuerpflichtig. Konkret bedeutet das: Sobald dein Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr über 22.000 Euro liegt, musst du von deinen Kunden Umsatzsteuer verlangen. Das ist aber weit weniger kompliziert, als es sich vielleicht zunächst anhört.

Als Faustregel gilt: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% wird angewendet, wenn du deinem Kunden urheberrechtliche Nutzungsrechte einräumst – etwa bei selbstgeschriebenen Texten. Der reguläre Umsatzsteuersatz von 19% fällt bei Arbeiten ohne urheberrechtlichen Schutz an – zum Beispiel wenn du die Bildbearbeitung übernimmst, Texte Korrektur liest oder übersetzt. Die Umsatzsteuer fließt dann bei der Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich ans Finanzamt. 

Allerdings nicht komplett: Von deiner Umsatzsteuerzahllast kannst du abziehen, was du selbst in diesem Zeitraum an Umsatzsteuer für dein Business aufgewendet hast – zum Beispiel wenn du einen neuen Laptop gekauft hast oder Software-Lizenzen bezahlt hast sowie Zeitschriften (Recherche, Konkurrenzbeobachtung) und Büromaterial etc. Da Texter aber in der Regel keine größeren Ausgaben haben, kannst du auch eine Pauschale anwenden: Diese liegt für Schriftsteller bei 2,6 % und für Journalisten bei 4,8 %.

Da es sich bis hierher nur um eine VORanmeldung handelt, kann sich deine endgültige Umsatzsteuerschuld noch einmal ändern: Diese wird auf Grundlage der Umsatzsteuererklärung verbindlich festgelegt und kann dir eine Nachzahlung, aber auch eine Erstattung einbringen. Soweit klar? Natürlich können diese allgemeinen Infos keine ausführliche Beratung ersetzen.

Es ist soweit …
Du hast das erste Jahr als Freelancer erfolgreich gemeistert und musst nun
deine Steuererklärung abgeben. Ein entscheidender Bestandteil ist die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Es handelt sich dabei um eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung, bei der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber gestellt werden. 

Und das funktioniert nach einer einfachen Rechnung:

EINNAHMEN – AUSGABEN = GEWINN

Als Freiberufler darfst du unabhängig von Gewinn und Umsatz diese einfache Formel anwenden.

Auch Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, dürfen eine EÜR einreichen – etwa wenn du einer GbR angehörst. Anders sieht es aus, wenn du eine GmbH, OHG, KG oder UG gründest: Dann unterliegst du Buchführungspflicht. Mit der Einnahmenüberschussrechnung wird dein Gewinn als freier Texter ermittelt. Was unter dem Strich steht, hat großen Einfluss auf deine Umsatzsteuerzahllast und die Höhe der Einkommensteuer.

Typische Betriebseinnahmen sind:
• Honorarzahlungen deiner Kunden
• Eingenommene Umsatzsteuer
• Vom Finanzamt erstattete Vorsteuer

Typische Betriebsausgaben sind:
• Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):
Büromöbel, Software-Lizenzen etc.
• Abschreibungen für teure Wirtschaftsgüter, z.B. ein neuer Computer
• Kfz-Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge
• Ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer
• Mitgliedschaft in einem Berufsverband
• Bewirtungskosten
• Geschäftsreisen – private Anteile wie das Besuchen von Freunden müssen
allerdings abgezogen werden
• Weiterbildungskosten – meine Kurse und Angebote sind übrigens allesamt abzugsfähig

Um deine Einnahmenüberschussrechnung dem Finanzamt zu übermitteln, füllst du im ELSTER-Portal die Anlage EÜR aus. Falls du weitere Einkünfte hast, etwa aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen und/oder Vermietung bzw. Verpachtung, musst du dafür Angaben in separaten Formularen machen. Aus der Gesamtsumme deiner Einkünfte ergibt sich dann deine zu zahlenden Steuern.

Achtung: Sorge dafür, dass du immer genug Geld auf dem Konto hast, wenn die Umsatz- und die Einkommenssteuer fällig werden. Probleme mit dem Finanzamt haben schon so manchem Freiberufler schlaflose Nächte bereitet …

Einen gewieften Finanzexperten an deiner Seite zu haben, ist eine echte Hilfe, wenn du in die Selbstständigkeit startest – und wenn der erste schwer verständliche Brief vom Finanzamt eintrudelt, dann erst recht.

Versuche, einen Steuerberater zu finden, der bereits freie Texter, Journalisten, Autoren und Redakteure in seiner Kartei hat und sich mit den Besonderheiten dieser Berufsgruppe wie Künstlersozialkasse und VG Wort auskennt.

Wenn du gerade dein Business startest oder hierbei gemerkt hast: Uiuiui, ich hab noch Lücken, dann schnapp dir gerne mein Starter-Kit – darin wird alles genau erklärt – Schritt für Schritt. Schadet nicht, alles zu wissen … und wie du jetzt gesehen hast: Du kannst es bei der Steuer geltend machen!
Hier geht’s lang: Starter-Kit für Neu- und Durchstarter

Wie du mit mir arbeiten kannst:
Dein Business läuft schon rund und du möchtest es weiter skalieren? Oder du startest neu oder hast die Positionierung gewechselt und brauchst einen Sparringspartner, um das ganze 1:1 umzusetzen und suchst eine Möglichkeit, eng mit mir zu arbeiten und mich ALLES fragen zu können? Dann empfehle ich dir den Umsatz-BOOSTER – mein einziges 1:1-Angebot. Preis: 999 Euro netto (Ratenzahlung möglich) – weitere Inhalte und Infos wie Ablauf etc. findest du hier: https://www.freischreiberei.de/umsatz-booster/

Die Zeit ist JETZT!

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