
Wenn du dich als Texter selbstständig machen willst, ist der Gründungszuschuss eine wichtige Finanzspritze. Es winken bis zu 18.000 Euro – steuerfrei und nicht rückzahlungspflichtig. Diese Förderung ist quasi ein Geschenk der Arbeitsagentur, um deine Selbständigkeit als Texter ins Rollen zu bringen. Doch du ahnst es schon: Wer den Gründungszuschuss haben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und natürlich jede Menge Papierkram bewältigen. Meine Tipps helfen dir durch den Behörden-Dschungel.
Vom Arbeitslosengeld zum Gründungszuschuss
Möchtest du für deine Existenzgründung bei der Arbeitsagentur den Gründungszuschuss beantragen, musst du mindestens 150 Tage (Rest-) Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Das bedeutet: Melde dich gleich nach der Kündigung durch den Arbeitgeber oder nach Abschluss des Aufhebungsvertrags arbeitssuchend. Wer länger als drei Kalendertage damit wartet oder selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit. Also: Schnapp dir die Arbeitsbescheinigung deines Ex-Arbeitgebers, auf zur Arbeitsagentur und dann raus aus der Arbeitslosigkeit!
Antrag auf Gründungszuschuss stellen: Die wichtigsten Unterlagen
Damit du als selbstständiger Texter den Gründungszuschuss bewilligt bekommst, musst du folgende Unterlagen bei der Arbeitsagentur einreichen:
- Ausgefülltes Antragsformular
Du erhältst den Antrag auf Gründungszuschuss während der Beratung bei deiner zuständigen Arbeitsagentur. Du kannst ihn zusammen mit deinem Berater ausfüllen oder das Formular mit nach Hause nehmen.
- Lückenloser Lebenslauf
Wie bei einer Bewerbung um eine Festanstellung brauchst du einen Lebenslauf, der alle deine Qualifikationen und deine vorangegangene Tätigkeit enthält.
- Tragfähiger Businessplan
Für welche Kunden und über welche Themen willst du zukünftig als selbstständiger Texter schreiben? Was musst du vorab investieren, um deine Selbstständigkeit ins Laufen zu bringen (z.B. einen neuen Laptop kaufen)? Wie viel planst du, in den kommenden Jahren als selbstständiger Texter zu verdienen? Diese Infos gehören in deinen Businessplan.
- Fachkundige Stellungnahme
Eine unabhängige Stelle muss deinen Businessplan überprüfen und in einer Stellungnahme die Tragfähigkeit deines Vorhabens bestätigen. Dafür kommt zum Beispiel ein Steuerberater infrage oder ein Berufsverband, etwa der Deutsche Journalistenverband.
- Nachweis über die Anmeldung deiner Selbstständigkeit
Natürlich musst du beim Finanzamt melden, wenn du vorhast, ab sofort als freier Texter, Journalist oder Redakteur zu arbeiten. Du bekommst dann eine Umsatzsteuernummer zugeteilt, die du brauchst, um deine Rechnungen zu schreiben. Lass dir vom Finanzamt eine Bestätigung für deine Anmeldung geben und lege sie zu deinen Unterlagen.
Wenn du deine Unterlagen für die Bewilligung des Gründungszuschusses eingereicht hast, dauert es meist nur wenige Wochen, bis der Bescheid im Postkasten liegt. Und die Erfahrung zeigt: Je besser durchdacht deine Gründung ist, desto eher gibt’s Geld vom Staat.
Wie geht’s danach weiter?
Wurde dein Antrag genehmigt, kannst du dich ganz auf deine Arbeit als freier Texter konzertieren und erste Auftraggeber an Land ziehen. Der Gründungszuschuss spült währenddessen sechs Monate lang dein Arbeitslosengeld I plus 300 Euro auf dein Konto. Vor Ablauf dieser sechs Monate kannst du einen Verlängerungs-Antrag stellen, der noch einmal neun Monate lang 300 Euro einbringt. Hat es mit dem Gründungszuschuss nicht geklappt, kannst du dein Glück mit einem Mikrokredit für Gründer versuchen. Auch dieser wird teilweise gefördert und ist sechs Monate tilgungsfrei.
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