VG Wort-Grundlagenwissen

Wenn du dich als freier Texter selbstständig machst, wartet erst einmal jede Menge Papierkram auf dich: beim Finanzamt anmelden, Gründungszuschuss beantragen, der Künstlersozialkasse beitreten … Uff! Ganz schön viel Orga-Kram, oder? Trotz der Formularflut zu Beginn deiner Selbstständigkeit solltest du dich schon jetzt um die Anmeldung bei der VG Wort kümmern. Ansonsten verschenkst du bares Geld! Ich erkläre dir, was es mit der VG Wort auf sich hat und wie du an die jährliche Ausschüttung kommst.

Die Sache mit den Zweitverwertungsrechten

VG Wort ist die Abkürzung für „Verwertungsgesellschaft Wort“. Als Wirtschaftsverein kümmert sich die VG Wort darum, dass freie Texter, Autoren, Journalisten sowie Mitarbeiter kleiner und großer Verlage Tantiemen erhalten, wenn Menschen deren Texte kostenfrei nutzen. Es geht dabei um die sogenannten Zweitverwertungsrechte: Wenn jemand zum Beispiel einen Zeitungsartikel von dir kopiert und an seine Freunde verteilt (hey, du hast einfach spannende Texte veröffentlicht!), dann entgehen dir dadurch Einnahmen – Menschen lesen deine Texte, ohne zu bezahlen. Damit du dafür einen finanziellen Ausgleich erhältst, gibt es die VG Wort. Das Prinzip kennst du vielleicht von der GEMA, die im musikalischen Bereich Tantiemen an Sänger, Musiker und Komponisten ausschüttet, deren Lieder im Radio laufen oder in Kneipen aus den Boxen dudeln.

Woher kommt das Geld?

Als freie Texter sind wir Urheber journalistischer, schriftstellerischer oder wissenschaftlicher Werke. Wenn Menschen unsere Texte nutzen, wollen wir dafür bezahlt werden, schließlich bestreiten wir mit dem Schreiben unseren Lebensunterhalt. Doch nicht jeder, der unsere Texte liest, hat auch das Buch, die Zeitschrift oder die Zeitung gekauft, in der die Artikel erscheinen sind. Das ist zum Beispiel der Fall beim:

  • Fotokopieren von Texten
  • Ausleihen von Werken aus Bibliotheken
  • Erstellen von Pressespiegeln
  • Nachdrucken von Texten in Schulbüchern
  • Nutzen von Lesezirkeln

Deshalb gibt es die VG Wort. Sie arbeitet treuhänderisch im Namen ihrer Mitglieder und schüttet regelmäßig Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten aus. Das Geld stammt zum Beispiel aus Gebühren, die Bibliotheken, Copyshops und Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten an die VG Wort bezahlen. Aber auch die Hersteller von Kopierern, Druckern und Scannern müssen Abgaben an die VG Wort entrichten. Jedes Jahr wird ein Teil dieser Einnahmen an die Rechteinhaber der Texte verteilt – das geschieht anhand eines komplexen Verteilungsschlüssels, der mittels Statistiken jährlich neu errechnet wird. Außerdem winkt immer mal wieder eine Sonderausschüttung. Die restlichen Einnahmen fließen unter anderem in die Verwaltungskosten der VG Wort, ein Teil geht aber auch ans Autorenversorgungswerk und die Künstlersozialkasse.

VG Wort: Jeden Text einzeln melden

Achtung: Wenn du deinen Anteil der Ausschüttung haben willst, musst du Mitglied in der VG Wort sein. Bist du nicht als freier Texter in der Verwertungsgesellschaft Wort registriert, gehst du leer aus. Was du über die Anmeldung bei der VG Wort wissen musst, verrate ich dir in VG WORT Teil II – nächste Woche. Schreibst du Texte fürs Internet, hast du ebenfalls dank der VG Wort eine zusätzliche Einnahmequelle. Du musst dich hierfür bei der VG Wort im „Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS)“ registrieren und auf jedem deiner Online-Artikel einen separaten Zählpixel integrieren. Knackt dein Artikel zum Stichtag eine bestimmte Mindestbesuchergrenze, gibt’s eine Vergütung. Hast du noch Fragen? Nutze das Textfeld unter dem Beitrag und schreibe mir direkt hier oder per Mail 🙂

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